Bremer Atelierstipendium 2023

Ausschreibung zur Vergabe eines einjährigen Atelier- und Arbeitsstipendiums für Bremer bildende Künstler*innen 2023 (Nachwuchsförderung)

Allgemeines
Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31.Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an eine/n in Bremen lebende/n und arbeitende/n bildende/n Künstler:in. Ziel des Stipendiums ist es, junge Künstler:innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen sowie dabei zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstlerhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kolleg:innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Die Betreuung der Stipendiat:innen erfolgt durch die künstlerische Leitung des Künstlerhauses und weitere externe Kurator:innen. Das Stipendium endet mit einer kleinen Werkpräsentation und einem Gespräch im Künstlerhaus Bremen.

Umfang der Förderung
Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und gewährt dem/ der Künstler:in einen monatlichen Zuschuss für die künstlerische Arbeit in Höhe von 600 Euro. Diese finanziellen Mittel sind kein Beitrag zur Existenzsicherung, sondern eine Unterstützung der Aufwendungen für die künstlerische Arbeit. Zudem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.

Bewerber:innenkreis
Es können sich Künstler:innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Auswahlverfahren
Ein künstlerischer Beirat wählt den /die Künstler:in für das Stipendium aus. Der Beirat besteht aus Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen bildenden Kunst vertraut sind sowie der künstlerischen Leitung des Künstlerhauses Bremen und Vertreter:innen des Senators für Kultur.

Bewerbungsunterlagen
Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf aus dem der künstlerische Werdegang hervorgeht, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (gerne als Portfolio – Dateien, die größer als 5 MB sind bitte per Online-Datentransfer) digital einzureichen. Erläuterungen und ein persönliches Statement zum Oeuvre sollten ebenfalls hinzugefügt werden (maximal 1 DIN A4 Seite). Der künstlerische Beirat behält sich vor, die Bewerber:in zu einem Gespräch einzuladen.

Bewerbungsfrist für das Atelierstipendium 2023
Die Bewerbungen sind mit dem Betreff „Atelierstipendium 2023“ spätestens bis zum 30. Oktober 2022 einzureichen bei

Andrea Martens, E-Mail: andrea.martens@kultur.bremen.de (0421 361-6043)
und Nicole Nowak, E-Mail: nicole.nowak@kultur.bremen.de (0421 361-59799)

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Wenn Sie zusätzlich Katalogmaterial einreichen möchten, können Sie dies gerne machen:
Betreff: Atelierstipendium 2023
Referat 12, z. Hd. Frau Nowak / Frau Martens
Senator für Kultur, Altenwall 15-16, 28195 Bremen

Die Ausschreibung erfolgt durch den Senator für Kultur und wird veröffentlicht unter: www.staedtischegalerie-bremen.de/Förderprogramme
www.bbk-bremen.de
www.kuenstlerhausbremen.de/das-haus-aktuelles/
www.kuenstlerinnenverband.de

Durch die Teilnahme am Verfahren erklären sich die Bewerber:innen mit der Bekanntgabe einverstanden.