Bremer Atelierstipendium 2020
Ausschreibung zur Vergabe eines einjährigen Atelier- und Arbeitsstipendiums für Bremer bildende Künstlerinnen und Künstler 2020 (Nachwuchsförderung)
Allgemeines
Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31.Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses für die Umsetzung der künstlerischen Arbeit an einen/ eine in Bremen lebenden und arbeitenden bildenden Künstler*in. Ziel des Stipendiums ist, junge Künstlern*innen beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen und zu helfen, die künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstlerhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kollegen*innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Die Betreuung des /der Stipendiaten*in erfolgt durch die künstlerische Leitung des Künstlerhauses und weiterer externer Kuratoren*innen. Das Stipendium endet mit einer kleinen Werkpräsentation/ Künstlergespräch im Künstlerhaus Bremen.
Bewerberkreis
Es können sich Künstler*innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Die Bewerbungen für das Stipendium 2020 sind mit der Aufschrift „Atelierstipendium 2020“ spätestens bis zum 29. September 2019 einzureichen beim
Senator für Kultur , Altenwall 15-16, 28195 Bremen Referat 12, z.Hd. Frau Pfister / Frau Martens
Rückfragen können telefonisch oder schriftlich gerichtet werden an
Rose Pfister, 0421 3615776, Email: rose.pfister@kultur.bremen.de
Ingmar Lähnemann 0421 3616567,Email: ingmar.laehnemann@kultur.bremen.de
Die Ausschreibung mit weiteren Details kann hier runtergeladen werden.
Das Stipendium wird gefördert durch