Ausschreibung: Atelier- und Arbeitsstipendium für Bremer bildende Künstler und Künstlerinnen 2018
Ausschreibung zur Vergabe eines einjährigen Atelier- und Arbeitsstipendiums für Bremer bildende Künstlerinnen und Künstler (Nachwuchsförderung) 2018
Allgemeines
Der Senator für Kultur vergibt jährlich vom 1. Januar bis 31.Dezember ein zwölfmonatiges Atelierstipendium inklusive eines monatlichen finanziellen Zuschusses an einen in Bremen lebenden und arbeitenden bildenden Künstler/in.
Ziel des Stipendiums ist, den jungen Künstler/in beim Einstieg in das professionelle Berufsleben und bei der Vernetzung im Kunstbetrieb zu unterstützen und zu helfen, seine künstlerische Arbeit vor Ort zu etablieren. Das Künstlerhaus Bremen stellt dafür einen Atelierarbeitsplatz zur Verfügung, ermöglicht den Austausch mit erfahrenen Kollegen/innen sowie einen Einblick in die Praxis eines international vernetzten Ausstellungsraumes. Die Betreuung des Stipendiaten/in erfolgt durch die künstlerische Leitung des Künstlerhauses und weiterer externer Kuratoren/innen. Das Stipendium endet mit einer kleinen Werkpräsentation/ Künstlergespräch in einem der Bremer Häuser der zeitgenössischen freien Kunstszene.
Umfang der Förderung
Der Senator für Kultur übernimmt für die Dauer des Stipendiums die Atelierkosten und ge-währt dem Stipendiaten/in ein monatliches Barstipendium in Höhe von Euro 600.- Außer-dem beteiligt sich der Senator für Kultur an den Kosten der kleinen Abschlusspräsentation.
Bewerberkreis
Es können sich Künstler/innen bewerben, die in Bremen leben und arbeiten und deren erfolgreicher Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Auswahlverfahren
Ein künstlerischer Beirat wählt den Künstler/in für das Stipendium aus. Er besteht aus Mitgliedern, die durch ihre Berufstätigkeit mit den Arbeitsgebieten der zeitgenössischen bildenden Kunst vertraut sind sowie der künstlerischen Leitung des Künstlerhauses Bremen und einem Vertreter/in des Senators für Kultur. Mitglieder des künstlerischen Beirates sind: Fanny Gonella, Künstlerhaus Bremen; Dr. Arie Hartog, Gerhard Marcks Haus; Dr. Eva Hausdorf, Kunsthalle Bremen, Dr. Ingmar Lähne-mann, Städtische Galerie; Janneke de Vries, GAK; Rose Pfister, Senator für Kultur Bremen. Darüber hinaus benennen die Künstlerverbände BBK und Gedok ihrerseits zwei weitere Mitglieder in den Beirat.
Bewerbungsunterlagen
Neben der formlosen Bewerbung sind ein Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, eine Kopie der Examensbescheinigung sowie geeignetes Abbildungsmaterial (Fotos, – Abbildungen von max. 20 Exponaten- Kataloge) einzureichen. Digitales Bildmaterial bitte nur bei Film, Video Audio –Installationen, Performances einreichen. Der künstlerische Beirat behält sich vor, Bewerber/innen zu einem Gespräch einzuladen.
Bewerbungsfrist für das Atelierstipendium 2018
Die Bewerbungen für das Stipendium 2018 sind mit der Aufschrift Atelierstipendium 2018 spätestens bis zum 2. Oktober 2016 einzureichen beim
Senator für Kultur
Altenwall 15-16
Referat 12, z.Hd. Frau Pfister / Frau Martens
28195 Bremen
Tel: 0421 3615776
Mobil 0162 232 6690
email: rose.pfister@kultur.bremen.de
Rückfragen können telefonisch oder schriftlich gerichtet werden an obige Adresse.
Die Ausschreibung erfolgt durch den Senator für Kultur und wird veröffentlicht
www.staedtischegalerie-bremen.de/Förderprogramme
www.bbk-bremen.de
www.kuenstlerhausbremen.de/de/das-haus/news/
www.kuenstlerinnenverband.de
Durch die Teilnahme am Verfahren erklärt sich der Bewerber*in mit dem Verfahren einverstanden.
Bremen, den 15. August 2017
Das Stipendium wird gefördert durch